
Öffentliches Baurecht.
Leistungen der Rechtsanwaltskanzlei Thalwitzer im öffentlichen Baurecht.
Leistungen.
Öffentliches Baurecht.
Das öffentliche Baurecht umfasst alle rechtlichen Vorschriften, die die Zulässigkeit, Grenzen, Ordnung und Förderung der baulichen Bodennutzung betreffen. Dies gilt insbesondere für das Errichten, die bestimmungsgemäße Nutzung, wesentliche Änderungen und das Beseitigen von baulichen Anlagen unter Berücksichtigung öffentlicher Interessen.
Aus dieser Definition wird bereits die große Bedeutung des öffentlichen Baurechts sowohl für das Individuum als auch für die Allgemeinheit ersichtlich.
Durch die Regelung, wo und wie Wohngebäude gebaut werden dürfen, werden die Lebensbedingungen jedes Einzelnen beeinflusst. Gleichzeitig bestimmen die Regelungen zu Ort, Art und Umfang gewerblicher Nutzungen wichtige Parameter für die wirtschaftliche Entwicklung. So entstehen Rahmenbedingungen für das Zusammenleben einer begrenzten, möglicherweise wachsenden Bevölkerung.
Die Pflicht, angemessene Lebensbedingungen und Entwicklungsoptionen sowohl für die Allgemeinheit als auch für den Einzelnen zu gewährleisten, leitet sich aus dem Sozialstaatsprinzip (Art. 20 GG) ab.
Das Baurecht hat die Aufgabe, diese Verpflichtung durch die Planung und Umsetzung geeigneter Maßnahmen zu erfüllen und zugleich die entstehenden Interessenkonflikte zwischen individuellen und allgemeinen Belangen (etwa Umweltschutz) auszugleichen.
Sie planen ein Bauprojekt oder haben Konflikte mit den zuständigen Behörden? Ich unterstütze Sie bei Baugenehmigungen, Bebauungsplänen und sämtlichen Fragen rund um das öffentliche Baurecht.
Rechtsgrundlagen im Baurecht: Bundes- und Landesvorschriften.
Baurechtliche Vorschriften sind sowohl in Bundes- als auch in Landesgesetzen zu finden.
Die wichtigste bundesrechtliche Grundlage stellt das Baugesetzbuch (BauGB) dar, ergänzt durch die Baunutzungsverordnung (BauNVO).
Darüber hinaus haben die einzelnen Bundesländer eigene Bauordnungen erlassen.
Ferner können für die Bewertung eines Bauvorhabens zahlreiche weitere öffentlich-rechtliche Vorschriften relevant sein, beispielsweise Regelungen aus dem Natur-, Immissions- oder Denkmalschutzrecht
Bauplanungsrecht.
Das Bauplanungsrecht, das im BauGB geregelt ist, behandelt die kommunale Ortsplanung und die Frage der Zulässigkeit der Bodennutzung.
Bauordnungsrecht.
Das Bauordnungsrecht, welches auch als Bauaufsichtsrecht bekannt ist, ist in den Bauordnungsgesetzen der Bundesländer festgelegt und bezieht sich auf sicherheitsrechtliche Anforderungen an Bauwerke sowie auf das bauaufsichtliche Verfahren.