Leistungen.

Antrag des Baunachbarn auf Akteneinsicht in die Baugenehmigungsakten
Antrag des Baunachbarn auf Akteneinsicht in die Bebauungsplanakten
Widerspruch des Baunachbarn gegen eine Baugenehmigung
Einstweiliger Rechtsschutz des Baunachbarn gegen eine Baugenehmigung
Anfechtungsklage des Baunachbarn gegen eine Baugenehmigung

Baunachbarrecht.

Das Baunachbarrecht behandelt die rechtlichen Beziehungen zwischen den Bauaufsichtsbehörden, dem Bauherrn und dessen Nachbarn. Im Mittelpunkt steht die Frage, inwieweit Dritte gegen Bauprojekte vorgehen können, die ihre rechtlich geschützten Interessen beeinträchtigen. In Deutschland existiert kein einheitliches Gesetz für diesen Bereich, stattdessen greifen verschiedene Regelwerke des öffentlichen Rechts auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene sowie des Privatrechts ineinander.

Der Einfluss des Nachbarn variiert, abhängig davon, ob sich ein Bauprojekt noch im Genehmigungsverfahren befindet, die Baugenehmigung schon erteilt wurde, der Bau bereits gestartet oder weit fortgeschritten ist oder ob das Bauvorhaben bereits abgeschlossen wurde.


Vor Erteilung der Baugenehmigung.

Wenn die Genehmigung noch aussteht, aber das Baugenehmigungsverfahren durch einen Bauantrag eröffnet wurde, kann die zuständige Behörde den Nachbarn informieren, insbesondere wenn sie selbst erkennt, dass dessen Rechte durch das Bauvorhaben betroffen sein könnten.

Hat der Nachbar Kenntnis vom Baugenehmigungsverfahren, wurde dieser jedoch bisher nicht einbezogen, ist es ratsam, Kontakt mit der Behörde aufzunehmen und um dessen Beteiligung zu ersuchen. In diesem Zusammenhang sollte der Behörde erläutert werden, warum eine Beteiligung des Nachbarn erforderlich ist.


Nach Erteilung der Baugenehmigung.

Wurde die Baugenehmigung nach Abschluss des Baugenehmigungsverfahrens erteilt, ohne dass Einwände des Nachbarn berücksichtigt wurden oder ohne dass der Nachbar hiervon Kenntnis hatte, muss dieser gegen die Baugenehmigung vorgehen, um seine Rechte zu schützen, da sie dem Bauherrn das Bauen erlaubt. Ohne Handeln des Nachbarn droht eine Rechtsverletzung.

Um dies zu verhindern, stehen im Wesentlichen folgende Maßnahmen zur Verfügung:

  • Anfechtungswiderspruch gegen die Baugenehmigung,
  • Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Baugenehmigung und
  • Anfechtungsklage gegen die Baugenehmigung.


Sie sind Nachbar eines Bauherrn und haben Konflikte mit dessen Bauprojekt? Zögern sie nicht, mich zu kontaktieren!