Kommunalrecht

Anschlussbeitragsrecht
Erschließungsbeitragsrecht
Kommunalrecht
Straßenausbaubeitragsrecht

Öffentliches Baurecht

Baunachbarrecht
Bauordnungsrecht
Bauplanungsrecht
Denkmalschutzrecht

Öffentliches Dienstrecht

Beamtenrecht
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Umweltrecht

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Immissionsschutzrecht
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Akteneinsicht im Verwaltungsverfahren
Widerspruchsverfahren

Verwaltungsprozess

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Vorläufiger gerichtlicher Rechtsschutz

Wirtschaftsverwaltungsrecht

Gaststättenrecht
Gewerberecht
Handwerksrecht

Weitere Rechtsgebiete

Kita- und Kindergartenrecht
Sicherheitsüberprüfungsrecht

Rechtsanwaltskanzlei Thalwitzer.
Ihr Partner für verwaltungsrechtliche Angelegenheiten.

Das Verwaltungsrecht regelt die Beziehungen zwischen dem Staat und seinen Bürgern und umfasst eine Vielzahl von rechtlichen Fragestellungen, die im Alltag von großer Bedeutung sein können. Behördliche Entscheidungen können tief in die Rechte von Bürgern eingreifen. Von behördlichen Genehmigungen und Verwaltungsakten bis hin zu ordnungsrechtlichen Maßnahmen – die rechtlichen Herausforderungen im Verwaltungsrecht sind vielfältig. Als Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht stehe ich Ihnen bei allen Fragen und Auseinandersetzungen mit Behörden zur Seite.

Ich unterstütze Sie dabei, bereits im Verwaltungsverfahren Ihre Chancen auf Erfolg zu maximieren. Sollte ein gerichtliches Verfahren notwendig sein, vertrete ich Sie mit Entschlossenheit und Durchsetzungsvermögen vor den Verwaltungsgerichten. Dabei lege ich großen Wert auf eine individuelle und lösungsorientierte Beratung, um für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.


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Verwaltungsrecht.

Das Verwaltungsrecht ist ein Teil des öffentlichen Rechts und regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Staat und seinen Bürgern. Es betrifft hauptsächlich das Handeln von Behörden und staatlichen Institutionen. Einfach ausgedrückt: Verwaltungsrecht bestimmt, was der Staat darf und was er nicht darf, wenn er in das Leben der Bürger eingreift.

Allgemeines Verwaltungsrecht

Das allgemeine Verwaltungsrecht bezieht sich auf die grundlegenden Regeln und Prinzipien, die für alle Bereiche der Verwaltung gelten. Dazu gehören die Regelungen über Verwaltungsverfahren (wie Entscheidungen getroffen werden), Verwaltungsakte (einseitige Entscheidungen der Behörde, z.B. Bescheide), und den Rechtsschutz gegen Behördenhandlungen.

Besonderes Verwaltungsrecht

Das besondere Verwaltungsrecht betrifft spezifische Bereiche wie Baurecht, Polizeirecht, Schulrecht oder Umweltrecht. Es regelt jeweils besondere Vorschriften und Anforderungen in diesen Themenfeldern.

Verwaltungsverfahrensrecht

Das Verwaltungsverfahrensrecht regelt, wie eine Behörde eine Entscheidung trifft. Hier geht es um die Rechte der Bürger im Verfahren (z.B. Anhörungsrechte), die Mitwirkungspflichten, die Form von Verwaltungsakten und deren Begründung.

Verwaltungsprozessrecht

Das Verwaltungsprozessrecht ist ein wesentlicher Teil des Verwaltungsrechts und regelt die gerichtliche Überprüfung von Verwaltungsentscheidungen.