Rechtsgebiete.
Leistungen der Rechtsanwaltskanzlei Thalwitzer.
Kommunalrecht
Anschlussbeitragsrecht |
Erschließungsbeitragsrecht |
Kommunalrecht |
Straßenausbaubeitragsrecht |
Öffentliches Baurecht
Baunachbarrecht |
Bauordnungsrecht |
Bauplanungsrecht |
Denkmalschutzrecht |
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Beamtenrecht |
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Umweltrecht
Abfallrecht |
Bodenschutzrecht |
Gewässerschutzrecht |
Immissionsschutzrecht |
Naturschutzrecht |
Verwaltungsverfahren
Akteneinsicht im Verwaltungsverfahren |
Widerspruchsverfahren |
Verwaltungsprozess
Einstweilige Anordnungen |
Klageverfahren |
Vorläufiger gerichtlicher Rechtsschutz |
Wirtschaftsverwaltungsrecht
Gaststättenrecht |
Gewerberecht |
Handwerksrecht |
Weitere Rechtsgebiete
Kita- und Kindergartenrecht |
Sicherheitsüberprüfungsrecht |
Rechtsanwaltskanzlei Thalwitzer.
Ihr Partner für verwaltungsrechtliche Angelegenheiten.
Das Verwaltungsrecht regelt die Beziehungen zwischen dem Staat und seinen Bürgern und umfasst eine Vielzahl von rechtlichen Fragestellungen, die im Alltag von großer Bedeutung sein können. Behördliche Entscheidungen können tief in die Rechte von Bürgern eingreifen. Von behördlichen Genehmigungen und Verwaltungsakten bis hin zu ordnungsrechtlichen Maßnahmen – die rechtlichen Herausforderungen im Verwaltungsrecht sind vielfältig. Als Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht stehe ich Ihnen bei allen Fragen und Auseinandersetzungen mit Behörden zur Seite.
Ich unterstütze Sie dabei, bereits im Verwaltungsverfahren Ihre Chancen auf Erfolg zu maximieren. Sollte ein gerichtliches Verfahren notwendig sein, vertrete ich Sie mit Entschlossenheit und Durchsetzungsvermögen vor den Verwaltungsgerichten. Dabei lege ich großen Wert auf eine individuelle und lösungsorientierte Beratung, um für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Sie suchen rechtliche Unterstützung in Fragen des Verwaltungsrechts? Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren!
Verwaltungsrecht.
Das Verwaltungsrecht ist ein Teil des öffentlichen Rechts und regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Staat und seinen Bürgern. Es betrifft hauptsächlich das Handeln von Behörden und staatlichen Institutionen. Einfach ausgedrückt: Verwaltungsrecht bestimmt, was der Staat darf und was er nicht darf, wenn er in das Leben der Bürger eingreift.
Allgemeines Verwaltungsrecht
Das allgemeine Verwaltungsrecht bezieht sich auf die grundlegenden Regeln und Prinzipien, die für alle Bereiche der Verwaltung gelten. Dazu gehören die Regelungen über Verwaltungsverfahren (wie Entscheidungen getroffen werden), Verwaltungsakte (einseitige Entscheidungen der Behörde, z.B. Bescheide), und den Rechtsschutz gegen Behördenhandlungen.
Besonderes Verwaltungsrecht
Das besondere Verwaltungsrecht betrifft spezifische Bereiche wie Baurecht, Polizeirecht, Schulrecht oder Umweltrecht. Es regelt jeweils besondere Vorschriften und Anforderungen in diesen Themenfeldern.
Verwaltungsverfahrensrecht
Das Verwaltungsverfahrensrecht regelt, wie eine Behörde eine Entscheidung trifft. Hier geht es um die Rechte der Bürger im Verfahren (z.B. Anhörungsrechte), die Mitwirkungspflichten, die Form von Verwaltungsakten und deren Begründung.
Verwaltungsprozessrecht
Das Verwaltungsprozessrecht ist ein wesentlicher Teil des Verwaltungsrechts und regelt die gerichtliche Überprüfung von Verwaltungsentscheidungen.