Bauordnungsrecht.
Leistungen der Rechtsanwaltskanzlei Thalwitzer im Bauordnungsrecht.
Leistungen.
Widerspruch des Bauherrn gegen die Versagung einer Baugenehmigung |
Verpflichtungsklage des Bauherrn auf Erteilung einer Baugenehmigung |
Widerspruch des Bauherrn gegen die Versagung eines Bauvorbescheids |
Verpflichtungsklage des Bauherrn zur Erteilung einer Teilbaugenehmigung |
Verpflichtungsklage des Bauherrn auf Erteilung einer unbeschränkten Baugenehmigung ohne eine als Nebenbestimmung beigefügte Bedingung |
Anfechtungsklage des Bauherrn, dessen Baugenehmigung nach Nachbarwiderspruch von der Widerspruchsbehörde aufgehoben wurde |
Widerspruch gegen eine Baueinstellungsanordnung |
Widerspruch gegen eine Baubeseitigungsanordnung |
Widerspruch gegen eine Nutzungsuntersagung |
Anfechtungsklage gegen eine Nutzungsuntersagung |
Anfechtungsklage gegen eine Beseitigungsanordnung |
Einstweiliger Rechtsschutz des Bauherrn gegen bauaufsichtliche Anordnungen |
Bauordnungsrecht.
Das Bauordnungsrecht ist ein Teilgebiet des öffentlichen Baurechts. Es ist in den jeweiligen Landesbauordnungen der Bundesländer geregelt und befasst sich mit den sicherheitsrechtlichen Anforderungen an bauliche Anlagen sowie mit dem bauaufsichtlichen Verfahren.
Bauordnungsrecht – Wie darf gebaut werden?
Zweck.
Das Bauordnungsrecht enthält Vorschriften zur Errichtung, Änderung, Nutzung und zum Abbruch von baulichen Anlagen, insbesondere von Gebäuden.
Der Fokus liegt dabei auf dem einzelnen Bauwerk mit seinen Eigenschaften (z.B. Benutzbarkeit) sowie seine Beziehung zur unmittelbaren Nachbarschaft.
Zentrale Funktion des Bauordnungsrechts ist die Gefahrenabwehr. Zudem soll es Verunstaltungen vorbeugen und Missstände bei der Benutzung der Gebäude verhindern.
Bauaufsichtliche Befugnisse.
Der Bauaufsichtsbehörde stehen verschiedene Befugnisnormen zur Verfügung, um baurechtlichen Missständen entgegenzutreten. Dazu gehören insbesondere:
- Baueinstellungsanordnung,
- Baubeseitigungsanordnung,
- Nutzungsuntersagungsanordnung und
- Duldungsanordnung gegen den Zustandsstörer.
Sie planen ein Bauprojekt oder haben Konflikte mit den zuständigen Behörden? Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren!